• Theater-AG II – Jean Paul Sartre: Geschlossene Gesellschaft

    Die Theater-AG der HAG-Oberstufe (Leitung: Christian Cordes) lädt herzlich zur Aufführung von Jean Paul Sartres „Geschlossene Gesellschaft“ ein und zwar am Mittwoch, den 15.5.2024, und am Donnerstag, den 16.5.2024, jeweils um 19 Uhr in der Aula des Schulzentrums am Spalterhals.

    Der Eintritt ist frei.

    Mehr lesen Zum Archiv
  • 75 Jahre Grundgesetz - 75 Jahre Pressefreiheit

    75 Jahre Grundgesetz ist natürlich auch in Schulen ein Thema. Nicht nur im Politikunterricht. Im Mai 1949 wurde das Grundgesetz verabschiedet. 75 Jahre Grundgesetz heißt auch: 75 Jahre Pressefreiheit. Und damit hat sich eine unserer Medien-AGs näher beschäftigt. Das Spalterradio hat daher zum Tag der Pressefreiheit am 3. Mai eine Sondersendung zum Thema produziert. Einige der Beiträge können jetzt auch nachgehört werden.

    Mehr lesen Zum Archiv
  • Abiturprüfungen 2024

    Wir wünschen unseren Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2 viel Konzentration, gute Nerven und vor allem viel Erfolg bei den Abiturprüfungen 2024!

    Mehr lesen Zum Archiv

Entschuldigungen

Für Entschuldigung einer Abwesenheit reichen in der Regel die entsprechenden Seiten im Schulplaner zur Vorlage bei den KlassenlehrerInnen (Jahrgänge 5-11) bzw. den FachlehrerInnen und TutorInnen (Jahrgänge 12 und 13).

  • Sobald der Schüler/die Schülerin nach Abwesenheit wieder in der Schule ist, legt er/sie allen Lehrkräften, bei denen er/sie im Unterricht gefehlt hat, den ausgefüllten Entschuldigungsplan zur Unterschrift vor. Bei minderjährigen Schüler/innen bestätigt ein Erziehungsberechtigter den Entschuldigungsgrund mit Datum und Unterschrift.
  • Pro Abwesenheitszeitraum (ob drei Stunden, vier Tage oder zwei Wochen) wird nur eine Zeile ausgefüllt.
  • Der/die TutorIn bzw. die KlassenlehrerInnen kontrollieren den Entschuldigungsplan regelmäßig und zeichnen ihn ab. Sind alle Felder des Entschuldigungsplanes ausgefüllt, findet ein Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor bzw. den KlassenlehreInnen statt. Danach erhält die Schülerin/der Schüler einen neuen Plan.
  • Die Entschuldigungspläne sind von der Schülerin/dem Schüler sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis für eine entschuldigte Abwesenheit dienen.

Beurlaubungen müssen im Voraus eingetragen und durch Unterschrift und Datum genehmigt sein.